Auszug aus den Statuten des Vereines Hortus
§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
- Der Verein führt den Namen: Hortus Gesellschaft zur Erhaltung, Entwicklung und Förderung von Kultur- und Wildpflanzen und Tierrassen.
- Der Verein hat seinen Sitz in Ranshofen, Wertheimerplatz, 5282 Ranshofen, O.Ö.
- Der Verein erstreckt seine Tätigkeit auf Oberösterreich und seine Nachbarregionen.
- Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenverordnung.
§ 2 Tätigkeit des Vereins
- Der Verein ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und bezweckt die Erhaltung und Sicherung der Arten- und Sortenvielfalt im Bereich der Obst- und Gartengewächse und (Nutz-)Tierrassen nach
ökologischen Gesichtspunkten, die Bewußtseinsbildung über deren Bedeutung, sowie die Erhaltung und Führung hiezu zweckdienlicher Einrichtungen, Anlagen und Verbreitungsmöglichkeiten. Dazu dient
unter anderem:
- Die Dokumentation von Sorten und Arten, deren traditionellen Anbaumethoden, Verwendung und Verarbeitungstechniken
- Die Anlage von Arten- und Sortengärten und Datenbanken über Standorte und Saatgut
- Das Führen einer Bibliothek fachspezifischer Literatur und Unterlagen sowie eines Archivs mit Herbar, Kernsammlungen, Photodokumentation und anderen geeigneten digitalen und analogen
Dokumentationsmedien
- Das Erfassen und Dokumentieren historischer Gartenanlagen
- Die Kooperation mit Baumschulen, Gärtnereien, Betriebseinrichtungen, in- und ausländischen Institutionen und Anstalten sowie Vereinen und Privatpersonen, die ähnliche Ziele und Zwecke
verfolgen
- Das Einrichten eines Arten- und Sortennetzwerks
- Die Veranstaltung von Tagungen, Seminaren, Kursen, Studienreisen, Fachaussprachen, Vorträgen, Beratungen und Ausstellungen
- Wissenschaftliche Veranstaltungen und Forschungsvorhaben sowie Veröffentlich der eigenen Versuchs- und Forschungsergebnisse und Mitwirkung in der Fachpresse
- Die Erforschung der Geschichte der heimischen Pomologie und der Nutztierhaltung
- DieHerausgabe eines Mitteilungs- und Kommunikationsblatts sowie anderer Kommunikations-und Interaktionsmedien
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
-
Alle Mitglieder sind berechtigt:
- Den Vollversammlungen beizuwohnen und Anträge zu stellen.
- Alle sonstigen Veranstaltungen zu besuchen, sofern sie als offene Veranstaltungen angekündigt werden.
- Bei Veranstaltungen Gäste einzuführen, sofern dadurch nicht die Rechte der Mitglieder beeinträchtigt werden.
- In allen fachspezifischen Angelegenheiten den Verein um Rat und Unterstützung zu fragen.
- Die Einrichtungen des Vereins zu benützen und von allen Begünstigungen Gebrauch zu machen.
- Eigene Projekte, die mit den Vereinszwecken vereinbar sind, selber zu initiieren und durch Beschluß des
- Vorstands im Namen des Vereins um Subventionen und Unterstützungen anzusuchen.
- Eine detaillierte Projektbeschreibung ist jedoch der nächsten Generalversammlung vorzulegen.
- Die Vereinsnachrichten und den Sortenkatalog zu erhalten.
- Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht zu benutzen,
- sofern sie ordentliche oder Ehrenmitglieder sind. Pro Person bzw. Institution, Körperschaft oder Betrieb besteht nur eine Stimme pro Mitglied.
2. Alle Mitglieder sind verpflichtet:
- die Satzungen einzuhalten und durch aktive Mitarbeit die Arbeit des Vereins zu fördern.
- Den festgesetzten Mitgliedsbeitrag zeitgerecht zu entrichten.
- Eine auf sie entfallende Wahl anzunehmen, wenn nicht gewichtige Gründe für die Ablehnung vorliegen.
- Die vom Verein gefassten Beschlüsse zu beachten.
- Zur Verschwiegenheit - geschäftliche Belange betreffend - insbesondere wenn sie eine Funktion im Vorstand, Sekretariat oder im Zuge der Rechnungsprüfung ausüben.
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